Geldsägen, erlaubt?
Ich werde immer mal wieder gefragt: 'Geld aussägen, darf man das?'
Bei altem und ungültigen Geld, welches nicht mehr für den Zahlungsverkehr zugelassen ist, erübrigt sich die Frage eigentlich von selbst ..... es taugt noch als Wertanlage oder zu Sammelzwecken, als nostalgisches Andenken oder zum Verschrotten ... also auch zum zersägen!
Zu den aktuell gültigen Umlaufwährungen und Sammlermünzen möchte ich mit folgenden Zeitungsausschnitt antworten:
Auszug eines Artikels aus 'Die Zeit-Online' Nr.40 vom 25.09.2003 (Quelle: © DIE ZEIT 25.09.2003 Nr.40):
Geldvernichtung
'Sie können sich mit einem 200-Euro-Schein eine Zigarre anzünden, Ihr Geld durch den Reißwolf drehen und die Schnipsel in der Fußgängerzone verstreuen oder die Banknoten einfach zu Hause horten - niemand kann Ihnen das verbieten.
Das Bargeld (und da hat sich beim Übergang von der Mark zum Euro nichts geändert) hat einen seltsamen Doppelcharakter: Einerseits
ist es als das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel eine 'Öffentliche Einrichtung'. Andererseits werden Sie, sobald die Geld-
scheine rechtmäßig in Ihren Besitz kommen, nicht nur ihr Nutzer, sondern auch ihr Eigentümer - und da greift Paragraf 903 des Bürger-
lichen Gesetzbuches, nach dem 'der Eigentümer mit den ihm gehörenden Sachen grundsätzlich nach Belieben verfahren kann'.
Da hier von Bargeld die Rede ist, gehört neben den Geldscheinen natürlich auch das Münzgeld dazu!
Das ist für mich Grund genug nach Lust und Laune Münzen zu zersägen und kein schlechtes Gewissen dabei zu haben. Außerdem vernichte ich es nicht, sondern erschaffe schönen Schmuck daraus. Das ist Kunsthandwerk .... da steckt das Wort 'KUNST' drin ..... und in der Kunst ist (fast) alles erlaubt.